Satzung des Trägervereins

Die Satzung des Trägervereins wurde nach Änderungsvorschlägen des Registergerichtes in Friedberg (Wetterau) am 24.02.2015 von der Mitgliederversammlung verabschiedet.

Satzung des Trägervereins

Darüber hinaus gibt es eine Beitragssatzung.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie sich in den „Blofelder Dorftreff“ einbringen können.

Je nach Ihrem persönlichen Zeitbudget und Ihrer Interessenslagen können Sie unter folgenden Mitmachangeboten wählen:

Beim Blofelder Dorftreff mitmachen
  • Werden Sie Mitglied im Trägerverein und bestimmen Sie aktiv die Vereinsgeschicke mit.
  • Werden Sie Sponsor und unterstützen Sie mit Ihrem Kapital ein soziales oder kulturelles Projekt vor Ort.
  • Werden Sie zum (Hobby-)Handwerker und packen Sie beim Bau des Infrastrukturhauses mit an.
  • Werden Sie zum Gruppenleiter, Projektpaten oder „Kümmerer“ einer angebotenen Aktivität.
  • Werden Sie zum Unterstützer beim Organisieren und Ausführen von Festen, beim Kommunizieren der Aktivitäten ins Dorf hinein, beim Ideensammeln,…
  • Vor allem – werden Sie unser Gast – und besser noch – werden Sie zu einem regelmäßigen Besucher unserer Angebote.

Wer mitarbeiten möchte sollte also einen Mitgliedsantrag an den Vorstand schicken (oder einfach so mitarbeiten).

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