Auch zu diesen Häusern hat Robert Anmerkungen im Blofelder Platt:
Das spätbarocke Fachwerkwohngebäude in der Niddaer Straße 9, das zu einer hakenförmigen Hofanlage gehört, ist zweigeschossig und mit dem Giebel des Krüppelwalmdachs zur Straße hin ausgerichtet. Die gradlinigen Streben zur Geschossaussteifung wie auch zum Schmuck in den Brüstungsgefachen geben Hinweise auf eine Bauzeit Ende des 18. Jahrhunderts.
Nach Osten hin beginnt eine Gruppe von Höfen bescheideneren Ausmaßes; denkmalgeschützt ist in diesem Fall das Fachwerkwohnhaus in der Niddaer Straße 21. Es ist eingeschossig mit Kniestock und vielleicht noch im 18. Jahrhundert entstanden. Gegenwärtig ist es verputzt und mit Holzschindeln verkleidet. Das alte Hausgefüge ist aber unverändert erhalten.
Das zweigeschossige Fachwerkwohngebäude in der Niddaer Straße 23 und die zugehörige kleine Hofstelle ist von Veränderungen der jüngeren Vergangenheit geprägt, ebenso das Erdgeschoss des Wohnhauses. Dessen Obergeschoss zeigt auf der Giebelseite V-förmig aufeinander bezogene Streben zwischen Schwelle und Rähm und weite Gefachabstände, wie es einem Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts entspricht.
Der kleine Streckhof Niddaer Straße 25 offenbar aus der Mitte des 18. Jahrhunderts am äußersten südöstlichen Ortsrand ist in einer für diesen Hoftyp charakteristischen Lage; Wohnhaus und Stallscheune sind eingeschossig mit Kniestock, das alte Hausgefüge in beiden Fällen noch ganz unverändert.
Die genannten (und weitere) Gebäude entlang der Blofelder Hauptstraße stehen als Gesamtensemble unter Denkmalschutz.
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Links zur Denkmalpflege Hessen Niddaer Straße 9, 21, 23, 25